Die deutsche Rechtsprechung schränke das Streikrecht auf Ziele ein, die tariflich geregelt werden können. Bei Proteststreiks und Solidaritätsstreiks würden tarifvertragliche Ziele verneint. Deshalb würden sie in der Regel als unzulässig angesehen. "Was in vielen anderen europäischen Ländern undenkbar wäre, ist bei uns immer noch Richtschnur", so Engelen-Kefer. Diese Einschränkung widerspreche der Europäischen Sozialcharta, die bereits vor mehr als 30 Jahren von der Bundesrepublik anerkannt worden sei. Der zuständige Ausschuß unabhängiger Sachverständiger im Europarat hatte diesen Verstoß bereits mehrfach gerügt. Nun hat eine Zweidrittel-Mehrheit der Staaten, die die europäische Sozialcharta ebenso wie die Bundesrepublik ratifiziert haben, diese Beanstandung verstärkt und Korrekturen gefordert.
Das Streikrecht sei ein Grund- und Menschenrecht. Die Bundesregierung müsse sich diese Position zu eigen machen und darauf hinwirken, daß die internationalen Standards auch tatsächlich eingehalten werden, forderte Engelen-Kefer.
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