Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt den Gesetzentwurf Baden-Württembergs zur
Einschränkung des unlauteren Steuerwettbewerbs in der Europäischen Union (EU). Bei diesem
"Steuer-Dumping" bleiben die Einkommen deutscher Kapitalanleger in der Bundesrepublik steuerfrei,
während sie in mehreren EU-Mitgliedsstaaten in Folge von speziell auf deutsche Steuerpflichtige
zugeschnittenen Sonderbestimmungen mit sehr niedrigen Steuersätzen von 10 Prozent und weniger
belastet werden. "Es muß alles getan werden, um diese für die Staatsfinanzen in der Bundesrepublik
sehr schädlichen Praktiken zu unterbinden", erklärt DGB-Vorstandsmitglied Michael Geuenich in
einem am Montag veröffentlichten Schreiben an den Vorsitzenden des Bundesrats-
Finanzausschusses, den NRW-Finanzminister Heinz Schleußer. Der von Baden-Württemberg in den
Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, daß die in anderen EU-Mitgliedsstaaten entrichtete
Steuer in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zur völligen Steuerfreistellung führt, sondern
auf die in Deutschland übliche Einkommen- und Körperschaftsteuer angerechnet wird. Im übrigen
soll in der Regel die Differenz zur höheren deutschen Steuer zu zahlen sein.
Wörtlich heißt es in dem Brief: "Allein der Versuch, auf europäischer Ebene etwa mittels eines
Verhaltenskodex diesen unlauteren Steuerwettbewerb einzuschränken, dürfte - wenn überhaupt -
allenfalls sehr schleppend wirksam werden. Diese Einschätzung wird dadurch nahegelegt, daß beim
Beschluß des Europäischen Rates der Wirtschafts- und Finanzminister am 1. Dezember 1997
zahlreiche Einwände von EU-Mitgliedsstaaten und Forderungen um Ausnahmeregelungen sowohl im
Hinblick auf den Verhaltenskodex zur Einschränkung des unlauteren Steuerwettbewerbs als auch im
Hinblick auf die Einführung einer europäischen Quellensteuer für Kapitalerträge protokolliert werden
mußten".