Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 038 - 16.02.1998

Zehn Eckpunkte des DGB zur Reform der Vermögensbildung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Bundesregierung aufge fordert, die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand zu verbessern. Dazu legte der DGB am Samstag in Düsseldorf 10 Eckpunkte vor. Die Lösung des Problems einer ungerechten Einkommens- und Vermögensverteilung dürfe nicht für wahltaktische Manöver mißbraucht werden, mahnte der DGB. Die Eckpunkte im einzelnen:

1. Ziel der Vermögensbildungspolitik muß eine gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung sein, von der die bundesrepublikanische Ge sellschaft weiter denn je entfernt ist: Einem knappen Zehntel aller priva ten Haushalte gehört fast die Hälfte des Gesamtvermögens. Nur drei Pro zent der Haushalte besitzen über 80 Prozent des Produktivvermögens.

2. Von einer echten Reform der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand kann nur gesprochen werden, wenn die Beschäftigten wirksam am Pro duktivkapital beteiligt werden. Ohne tarifvertragliche Regelungen wird es hier keinen Durchbruch geben.

3. Begünstigte des Vermögensbildungsgesetzes sollen wie bisher aus schließlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben, auf deren Arbeit Aufbau und Entwicklung des Produktivkapitals beruhen.

4. Der Staat muß dabei sowohl die betriebliche als auch überbetriebliche Produktivkapitalbeteiligung gleichberechtigt fördern.

5. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Vermögensbil dung müssen so beschaffen sein, daß überbetriebliche Vermögensbil dungseinrichtungen ermöglicht und gefördert werden.

6. Die Risiken betrieblicher Mitarbeiterbeteiligungen müssen obligatorisch abgesichert werden, damit Arbeitnehmer(innen) im Falle einer Insolvenz ihres Unternehmens neben ihrem Arbeitsplatz nicht auch noch ihr dem Arbeitgeber überlassenes Sparkapital verlieren.

7. Die Einkommensgrenzen beim Vermögensbildungsgesetz von derzeit jährlich 27.000 DM/Ledige bzw. 54.000 DM/Verheiratete sollen an die Grenzen des Wohnungsbauprämiengesetzes von 50.000 DM/100.000 DM angepaßt werden.

8. Die Arbeitnehmersparzulage von derzeit 10 Prozent in den alten Bun desländern soll verdoppelt werden.

9. Die Sparzulage in den neuen Bundesländern soll wegen des Vermö gensrückstandes im Vergleich zum Westen höher ausfallen.

10. Die Förderung selbstgenutzten Wohnens muß beibehalten werden, weil Wohneigentum sowohl für die Vermögensbildung als auch für die Altersvorsorge von Arbeitnehmerfamilien von großer Bedeutung ist.

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