Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 163 - 03.09.1998

DGB: Wirksamere Maßnahmen für bessere Beschäftigungssituation von Schwerbehinderten notwendig

Die vorhandenen Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter reichen nicht aus, um Benachteiligungen bei betrieblichen Einstellungen zu verhindern. Darauf wies die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Donnerstag in Düsseldorf hin. Offenbar reiche es nicht, die Einstellung Schwerbehinderter durch Lohnkostenzuschüsse zu fördern. Derzeit ermögliche die Arbeitsförderung Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent für eine Dauer zwischen 6 und 60 Monaten (bei älteren Arbeitnehmern).

Die Bundesanstalt für Arbeit nutze die vorhandenen Fördermöglichkeiten intensiv. Dennoch gelinge es zur Zeit nur, ein weiteres Anwachsen der Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter zu verhindern. Im Juli waren 193.000 Schwerbehinderte arbeitslos. Fast die Hälfte der gesundheitlich angeschlagenen Arbeitslosen seien zwischenzeitlich langzeitarbeitslos. Die Chancen der Behin derten, eine neue Stelle zu finden, seien nur halb so groß wie für Arbeitslose insgesamt. Engelen- Kefer forderte angesichts des miserablen Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte zusätzliche Initiati ven.

Die DGB-Vize: "Die Arbeitgeber müssen gesetzlich zu längerfristigen Personalplanungen angehalten werden, um die gesetzlich festgelegte Verpflichtung, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, auch zu erfüllen." Faktisch werden momentan nur weniger als vier Prozent der Arbeitsplätze in zur Beschäftigung verpflichteten Unternehmen (das sind solche mit mindestens 16 Arbeitnehmern) besetzt.

Kleinere Unternehmen bedürften besonderer Beratung und Unterstützung. Deshalb fordert der DGB zusätzliche Beratungsdienste für die kleineren Unternehmen, da sich die Beratungsstellen bei Hauptfürsorgestellen und Arbeitsämtern derzeit auf größere Unternehmen konzentrieren. Damit gingen wichtige Beschäftigungschancen verloren.

Darüber hinaus will der DGB die Rechte von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretern bei der Einstellung Schwerbehinderter verbessern. Berichte der Hauptfürsorgestellen ergeben, daß Schwerbehinderte in solchen Unternehmen gute Chancen haben, wo sich innerbetriebliche Kräfte bewußt für sie einsetzen. Das seien vor allem die Arbeitnehmer- und Schwerbehindertenvertreter.

Schließlich müßten die Arbeitsämter durch eine bessere personelle Ausstattung in die Lage versetzt werden, die Vermittlung Schwerbehinderter als moderne und umfassende Dienstleistung anbieten zu können. Dazu gehöre auch Hilfe bei der Bewerbung, Unterstützung in der Probezeit und die Bera tung des Arbeitgebers bei der Arbeitsplatzgestaltung.

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