Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 232 - 03.12.1998

DGB: Aufbewahrungsfrist für Buchführungsunterlagen auf 10 Jahre verlängern - notwendiger Schritt zur Aufdeckung von Steuerflucht

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt den vom Bundesrat auf Initiative des Landes Niedersachsen eingebrachten Gesetzentwurf für eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchführungsunterlagen von 6 auf 10 Jahre. Dieser Gesetzentwurf müsse schnellstens verabschiedet werden, da ohne ihn ab 1. Januar 1999 Zinssteuerflucht, die vor Einführung der Zins abschlagsteuer im Jahr 1993 erfolgte, nicht mehr aufgedeckt werden könne, erklärte DGB- Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Donnerstag in Düsseldorf.

Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen aus dem Jahr 1992, also vor Einführung der Zinsabschlagsteuer, endet am 31. Dezember 1998. Danach können Belege vernichtet werden. Bis dahin sei es aber unmöglich, alle Kreditinstitute mit ihren Filialen zu überprüfen. Dies aber sei man schon den ehrlichen Steuerzahlern schuldig.

Zur Zeit müssen nach der Abgabenordnung z. B. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Handels- und Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen aber nur 6 Jahre. Putzhammer: "Es macht Sinn, hier nicht mit zweierlei Maß zu messen, sondern die Aufbewahrungsfrist für alle Unterlagen einheitlich auf 10 Jahre gesetzlich festzulegen".

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