Die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen aus dem Jahr 1992, also vor Einführung der Zinsabschlagsteuer, endet am 31. Dezember 1998. Danach können Belege vernichtet werden. Bis dahin sei es aber unmöglich, alle Kreditinstitute mit ihren Filialen zu überprüfen. Dies aber sei man schon den ehrlichen Steuerzahlern schuldig.
Zur Zeit müssen nach der Abgabenordnung z. B. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Handels- und Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen aber nur 6 Jahre. Putzhammer: "Es macht Sinn, hier nicht mit zweierlei Maß zu messen, sondern die Aufbewahrungsfrist für alle Unterlagen einheitlich auf 10 Jahre gesetzlich festzulegen".
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