Eine prinzipielle Abkehr von der bewährten Tarifpraxis hin zu betrieblichen Tarifverträgen hätte unterschiedliche Löhne und Arbeitsbedingungen in den Betrieben zur Folge mit dem Ergebnis zum Teil schwerer Wettbewerbsverzerrungen. Der TPA forderte Henkel auf, seine dauernden Angriffe zu beenden. Die Arbeits- und Sozialbedingungen seien maßgeblich und verantwortungsbewusst durch die Tarifpolitik der Gewerkschaften mitgestaltet worden. Nicht zuletzt die aktuellen Abschlüsse bewiesen branchenspezifisches Augenmaß, meint der DGB-Ausschuss.
Tarifverträge schützen Betriebsräte, sie brauchen sich bei betrieblichen Konflikten nicht darauf einzulassen, tariflich geregelte Probleme anzufassen. Für Gewerkschaftsmitglieder gelten Tarifverträge unmittelbar und zwingend. Sie brauchen darüber keine Gespräche mit dem Arbeitgeber zu führen. Arbeitgeber bekommen bezüglich tariflich geregelter Angelegenheiten keinen Streit im Betrieb, es sei denn, sie brechen die Tarifverträge, betonte Putzhammer.
Tarifverträge seien tragende Säulen des Sozialstaates und praktizierte Demokratie im Betrieb. Die darin beschriebenen Mindestbedingungen ließen sich die Gewerkschaften auch durch die Scharfmacherei von Herrn Henkel nicht gefährden und zerstören.
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