Politischen Beamten sollen nach einem Beschluß des Bundestag-Innenausschusses geringere Teile ihrer privatwirtschaftlichen Hinzuverdienste auf ihre Versorgungsansprüche angerechnet werden. Nur die Hälfte des Verdienstes, der über einer bestimmten Grenze liege, müsse von den Pensionen abgezogen werden. Kleineren und mittleren Beamten hingegen würden in diesem Falle die Pensionen um das Doppelte gekürzt. Ihnen würden also erhebliche Einbußen zugemutet. "Politiker, die den kleinen Beamten Wasser predigen, haben es den gutverdienenden politischen Beamten einmal mehr ermöglicht, Wein zu trinken", sagte Görner im Vorfeld der morgigen zweiten und dritten Lesung des Versorgungsreformgesetzes im Bundestag.
Diese Regelung würde die Stimmungslage in der Beamtenschaft und besonders auch in der Bevölkerung nicht verbessern. Görner: "Der Bundestag wird hier wahrscheinlich nichts mehr ändern können, deshalb setze ich alle Hoffnungen auf den Bundesrat, der jetzt noch aus diesem Kürzungspaket die unsozialsten Regelungen herausholen könnte."
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