In einer ersten Bilanz, ein Jahr nach der Reform des Arbeitsförderungsrechts, stellt der DGB fest, daß die erhofften Wirkungen bisher nicht eingetreten seien. Insbesondere der Anstieg der Langzeit arbeitslosigkeit sei weiter ungebrochen. Durch das Gesetz habe der Druck auf Arbeitslose beträchtlich zugenommen, sie müßten Lohneinbußen akzeptieren, ohne daß entlastende Effekte am Arbeitsmarkt erkennbar seien, meinte Engelen-Kefer.
Die Versprechungen, man habe wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen, hätten sich als Luftblasen erwiesen.
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