Das Gesetz sieht für das Jahr 1999 einen begrenzten Zuwachs der ärztlichen Einkommen entlang der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung vor. Diesen Solidarbeitrag einer begrenzten Einkommensentwicklung nach oben wird man angesichts der angespannten finanziellen Situation im Gesundheitswesen auch von den Ärzten erwarten können, meinte die DGB-Vize. Zudem dürfe nicht vergessen werden, daß die Ärzte zu den wenigen Berufsgruppen gehören, denen trotz wirtschaftlicher Krisen ein gesichertes Einkommen aus Pflichtbeiträgen von Versicherten und Arbeitgebern zukomme. Vor diesem Hintergrund könne man erwarten, daß die Ärzte sich auch in einer Zeit begrenzter finanzieller Mittel verantwortlich in Bezug auf Patienten und Gesundheitswesen insgesamt verhalten, so Engelen-Kefer. Dies vorausgesetzt, sei eine Benachteiligung der Patienten durch das Gesetz nicht zu befürchten.
Engelen-Kefer wies darauf hin, dass die im Vorschaltgesetz vorgesehene sektorale Ausgabenbegrenzung wegen bekannter struktureller Nachteile auch wirklich nur für 1999 gelten dürfe. Sie appellierte an die Bundesgesundheitsministerin, unverzüglich mit den Arbeiten an der angekündigten Strukturreform zu beginnen und die sektorale Ausgabenbegrenzung schnellstmöglich durch Steuerungsinstrumente abzulösen, die neben einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz vor allem auch Qualitätsverbesserungen anstoßen.
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