Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 120 - 30.05.2000

Rentenkonzept der Bundesregierung ist korrekturbedürftig

Das Rentenkonzept der Bundesregierung ist nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) korrekturbedürftig, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag in Berlin. Es ist notwendig und möglich, das derzeitige Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung von ca. 68 Prozent auch langfristig beizubehalten.

Dies könne zu einem Beitragssatz gewährleistet werden, der in den nächsten 15 Jahren auf dem heutigen Niveau liege und bis 2030 auf 23 24 Prozent ansteige. Eine zusätzliche Altersvorsorge müsse die gesetzliche Rente ergänzen und sie müsse flächendeckend sein.

Diese Forderungen des DGB werden, so Engelen-Kefer, durch das Konzept der Bundesregierung nicht erfüllt. Das Niveau der gesetzlichen Rente werde bis 2030 auf ca. 63 Prozent gesenkt, d.h. ein erheblicher Teil der zusätzlichen Vorsorge müsse verwendet werden, um das abgesenkte Renteniveau auszugleichen. Geringverdiener, die nicht in der Lage seien, trotz staatlicher Förderung selbst vorzusorgen, wären die größten Verlierer einer solchen Reform.

Durch die Begrenzung des Beitragssatzes auf 21,9 Prozent in 2030 würden ausschließlich Arbeitgeber und Bund entlastet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Beitrag zur privaten Vorsorge alleine bezahlen müssen, werden erheblich stärker belastet, kritisierte Engelen-Kefer. Wer über den geförderten Einkommensgrenzen liegt und dies ist ein Großteil der Arbeitnehmer müsste den Zusatzbeitrag voll aus seinem Einkommen bezahlen.

Da in diesen Einkommensgruppen bereits heute privat vorgesorgt werde, ergebe sich auch für diesen Personenkreis eine Verschlechterung, da ihre Vorsorgebemühungen künftig ihre gesetzliche Rente kürzen sollen. Dies kann man wohl nicht als Förderung der privaten Altersvorsorge bezeichnen, kritisierte Engelen-Kefer.

Die DGB-Vize erwartet, dass das vorgelegte Rentenkonzept korrigiert wird: Die zusätzliche Altersvorsorge darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Rente gehen und sie muss so ausgestaltet sein, dass sie flächendeckend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirkt.

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