Wir haben weder bundesweit noch in Sachsen eine stattliche Anzahl von Mitgliedern ausmachen können, mit denen bei Tarifverhandlungen entsprechender Druck, notfalls bis hin zum Streik, erzeugt werden könnte, meinte die DGB-Vize. Genau dann aber diktieren die Arbeitgeber den Tarifvertrag und von einer fairen Aushandlung kann man nicht mehr sprechen. Außerdem seien weder der entsprechende organisatorische Aufbau einer Gewerkschaft gegeben noch deren notwendige finanzielle Basis ersichtlich.
Gewerkschaften nützten ihren Mitgliedern nur, wenn sie stark und mächtig seien. In dem Verfahren vor dem BAG stritten die IG Metall und CGM darum, ob die CGM eine solche Gewerkschaft sei. Eine im Jahre 1972 ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart in einer auf einen einzigen Betrieb bezogenen betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit halte der DGB nicht für anwendbar. Außerdem hätten sich die tatsächlichen Verhältnisse im Vergleich zu 1972 maßgeblich geändert.
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