Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 129 - 08.06.2000

Für gesetzliche Reform der Befristungsregelungen

Die gesetzlichen Erleichterungen befristeter Beschäftigung von 1985 und 1996 haben Arbeitnehmerrechte erheblich verschlechtert, aber nur geringe Verbesserungen bei der Beschäftigung gebracht sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Donnerstag in Berlin. Sie habe deshalb kein Verständnis, dass die CDU-Fraktion im Bundestag nun die unbefristete Verlängerung solcher Arbeitsverhältnisse beantrage. Bis jetzt ist doch der Drehtüreffekt auszumachen: unbefristete Arbeitsverhältnisse werden abgebaut und durch befristete Beschäftigung ersetzt, kritisierte die DGB-Vize.

Befristete Arbeitsverträge aus rein wirtschaftlichen Gründen nach dem sogenannten Beschäftigungsförderungsgesetz sollten deshalb in Zukunft nicht uneingeschränkt nach dem Gießkannenprinzip für alle Branchen gleichermaßen zugelassen werden. Der DGB fordere vom Gesetzgeber Rahmenregelungen, innerhalb derer die Tarifvertragsparteien branchen- und betriebsnahe Lösungen aushandeln könnten. Der Betriebsrat müsse bei befristeter Einstellung mitbestimmen können.

Befristungen, so Engelen-Kefer, höhlten den Kündigungsschutz aus, stellten diese Arbeitnehmer faktisch rechtlos und sei bei vielen unerwünscht. Die Zunahme der befristeten Arbeitsverträge, insbesondere im Osten sei besorgniserregend. Hier müsse eine aktive gesetzliche Gestaltung die soziale Schieflage korrigieren.

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