Befristete Arbeitsverträge aus rein wirtschaftlichen Gründen nach dem sogenannten Beschäftigungsförderungsgesetz sollten deshalb in Zukunft nicht uneingeschränkt nach dem Gießkannenprinzip für alle Branchen gleichermaßen zugelassen werden. Der DGB fordere vom Gesetzgeber Rahmenregelungen, innerhalb derer die Tarifvertragsparteien branchen- und betriebsnahe Lösungen aushandeln könnten. Der Betriebsrat müsse bei befristeter Einstellung mitbestimmen können.
Befristungen, so Engelen-Kefer, höhlten den Kündigungsschutz aus, stellten diese Arbeitnehmer faktisch rechtlos und sei bei vielen unerwünscht. Die Zunahme der befristeten Arbeitsverträge, insbesondere im Osten sei besorgniserregend. Hier müsse eine aktive gesetzliche Gestaltung die soziale Schieflage korrigieren.
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