Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 130 - 08.06.2000

Anderes Disziplinarrecht für Beamte

Für die rund 240.000 Beamten in privatisierten Unternehmen strebt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine grundsätzliche Reform des Disziplinarrechts an. Die Vorschläge des Innenministers dazu reichten bis jetzt nicht aus. Es passt nicht ins 21. Jahrhundert, dass Beamte noch immer für private Verfehlungen abgestraft werden können, die mit ihrer Tätigkeit nichts zu tun haben, meinte Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am Donnerstag in Berlin.

Die bei der Bahn AG, Post AG und Telekom AG beschäftigten Beamten arbeiten heute in gewinnorientierten Unternehmen, die keinerlei hoheit-liche Aufgaben mehr wahrnehmen, sehen sich aber dem disziplinar-rechtlichen Vorschriften ausgesetzt, erläuterte die Gewerkschafterin. Anlässlich eines Beteiligungsgespräches zur Neuordnung des Disziplinarrechts für die Bundesbeamten begrüßte Sehrbrock die Reform zwar grundsätzlich. Doch an vielen Details muss noch gefeilt werden, sagte Sehrbrock.

Weder bei der Überarbeitung des Disziplinarmaßnahmenkatalogs noch bei den Regelungen bezüglich der Bemessung der Disziplinarmaßnahmen sei der besonderen Situation der privatisierten Unternehmen und der bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten Rechnung getragen worden.

So würden die Beamten z. B. durch ihren dauerhaften Einsatz in einem privaten gewinnorientierten Unternehmen einer doppelten Loyalitätsverpflichtung unterworfen. Als logische Konsequenz könne eine Ahndung eventuell disziplinarisch relevanter Verstöße nur noch parallel zum Arbeitsrecht erfolgen. Damit sei bereits das Ob der Anwendung disziplinarrechtlicher Vorschriften genauso fraglich wie die Art und Wei-se ihrer Anwendung. Die strukturellen und inhaltlichen Unterschiede zu den Beamten klassischer Prägung seien derart gravierend, dass sie nicht weiter ignoriert werden dürften.

Hinweis für Redaktionen:
Die Stellungnahme des DGB finden Sie im Internet unter http://www.dgb.de/idaten/OEDB-Disz.doc

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