Die bei der Bahn AG, Post AG und Telekom AG beschäftigten Beamten arbeiten heute in gewinnorientierten Unternehmen, die keinerlei hoheit-liche Aufgaben mehr wahrnehmen, sehen sich aber dem disziplinar-rechtlichen Vorschriften ausgesetzt, erläuterte die Gewerkschafterin. Anlässlich eines Beteiligungsgespräches zur Neuordnung des Disziplinarrechts für die Bundesbeamten begrüßte Sehrbrock die Reform zwar grundsätzlich. Doch an vielen Details muss noch gefeilt werden, sagte Sehrbrock.
Weder bei der Überarbeitung des Disziplinarmaßnahmenkatalogs noch bei den Regelungen bezüglich der Bemessung der Disziplinarmaßnahmen sei der besonderen Situation der privatisierten Unternehmen und der bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten Rechnung getragen worden.
So würden die Beamten z. B. durch ihren dauerhaften Einsatz in einem privaten gewinnorientierten Unternehmen einer doppelten Loyalitätsverpflichtung unterworfen. Als logische Konsequenz könne eine Ahndung eventuell disziplinarisch relevanter Verstöße nur noch parallel zum Arbeitsrecht erfolgen. Damit sei bereits das Ob der Anwendung disziplinarrechtlicher Vorschriften genauso fraglich wie die Art und Wei-se ihrer Anwendung. Die strukturellen und inhaltlichen Unterschiede zu den Beamten klassischer Prägung seien derart gravierend, dass sie nicht weiter ignoriert werden dürften.
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