Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 246 - 14.11.1997

DGB: Verbot der Leiharbeit auf dem Bau muß bleiben

Das Verbot des Verleihs gewerblicher Arbeitnehmer in Baubetrieben ist nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung in diesem Wirtschaftssektor unverzichtbar. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer kri tisierte am Freitag in Düsseldorf Pläne der CDU/CSU-Fraktion, dieses 1982 eingeführte Verbot aufzuheben. "Schon jetzt konzentrieren sich Beitragshinterziehung, illegale Ausländerbeschäftigung, illegales Lohndumping und nur noch als Wucher zu bezeichnende niedrige Löhne in besonderem Maße auf Baustellen," warnte die DGB-Vize. Die angesichts der starken Fluktuation ohnehin schwierige Kontrolle durch die Arbeitsämter, andere Sozialversicherungsträger und Betriebsräte würde noch weiter erschwert, wenn an einem Arbeitsplatz künftig Arbeitnehmer des Bauunternehmers, von Unterbeauftragten und von Verleihern gleichzeitig tätig werden könnten. Auch das Bundesverfassungsgericht habe anerkannt, daß das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung auf Baustellen notwendig sei, da eine effiziente Kontrolle hier voraussetze, daß sich die Zulässigkeit von Tätigkeiten nach eindeutigen Kriterien richte.

Die Tarifvertragsparteien hätten durch den Aufbau eigener Sozialkassen für Bauarbeiter die soziale Absicherung der Beschäftigten in dieser Branche deutlich verbessert. Die Bundesregierung habe bisher durch ergänzende Gesetze diese Absicherung unterstützt. Durch die Zulassung von Leiharbeit werde dieses System insgesamt in seinem Bestand gefährdet. Das gelte auch für die darüber finanzierte überbetriebliche Berufsausbildung. Die sozialen Risiken der Branche würden auf die Allgemeinheit abgewälzt, dies könne niemand ernsthaft wollen.

Engelen-Kefer machte darauf aufmerksam, daß die Bauarbeitnehmer schon durch die Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedsländern der EU, durch einen hohen Grad illegaler Beschäftigung und zehntausende vor dem Hintergrund der Massenarbeitslosigkeit durchgesetzte Fälle untertariflicher und wucherisch niedriger Löhne gebeutelt seien. So seien widersinnigerweise in Berlin, der derzeit größten Baustelle Europas, ca. 30 000 Bauarbeiter arbeitslos. Leiharbeit schaffe keinen einzigen neuen Arbeitsplatz, sondern ersetze arbeitsrechtlich geschützte langfristige Beschäftigung durch häufig nicht mehr existenzsichernde Arbeit nach Bedarf. Mehr als zwei Drittel aller Leiharbeitsverhältnisse beständen für weniger als drei Monate. Arbeiterlöhne in Leiharbeit lägen 35 Prozent unter den Durchschnittslöhnen vergleichbarer Arbeitnehmer. Wer solche Entwicklungen fördere, der entziehe den Arbeitnehmern Rechte und Einkommen und trage damit auch zur Auszehrung der Sozialversicherung bei.


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