Nach den Beschlüssen des Vorstands sollen rund 40 Milliarden für aktiven Maßnahmen zur Verfügung stehen, davon rund 28 Milliarden DM, die erstmalig von den Arbeitsämter dezentral bewirtschaftet werden. Die Erhöhung des Ansatzes solle insbesondere zur Bekämpfung der stark steigenden Langzeitarbeitslosigkeit verwandt werden, die zwischenzeitlich um gut 20 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau angestiegen sei. Auch für die Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher sollen zusätzliche Initiativen ermöglicht werden. Damit, so die DGB- Vize, reagiere der Vorstand der BA auch auf die schwierige Situation auf dem Ausbildungsmarkt.
Der Arbeitsmarkt könne durch diese Beschlüsse im nächsten Jahr um rund 120.000 zusätzlich entlastet werden. Die Aufstockung der Mittel sei auch deswegen notwendig, weil durch die neu in das Arbeitsförderungsgesetz eingefügten Instrumente bisher keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt wurden. Ohne eine Aufstockung des Haushaltsansatzes drohe beispielsweise bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eine nochmalige Kürzung um 800 Millionen DM.
Der Haushalt muß noch vom Verwaltungsrat verabschiedet und anschließend von der Bundesregierung genehmigt werden.
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