Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 253 - 24.11.1997

Engelen-Kefer für Rechtsanspruch auf Teilzeit

Einen Rechtsanspruch auf sozialversicherungspflichtige Teilzeit für Männer und Frauen in bestimmten Lebensphasen hat die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsabundes (DGB) Ursula Engelen-Kefer gefordert. Auf einer Veranstaltung des rheinland-pfälzischen Frauenministeriums sagte sie am Freitag in Mainz: "Das muß beispielsweise für Beschäftigte gelten, die Kinder erziehen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen oder die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen." Für diese Zielgruppen müsse es auch ein Rückkehrrecht auf Vollzeit geben. Wenn Vollzeit- in Teilzeitarbeitsplätze umgewandelt würden, müsse das gesamte Arbeitszeitvolumen erhalten bleiben. Nur so könne Teilzeit beschäftigungswirksam sein.

Zehn Prozent der Vollzeitbeschäftigten möchten nach DGB-Angaben gerne in Teilzeit wechseln. Hierbei sei interessant, daß nur sechs Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer, aber 18 Prozent der Frauen diesen Wunsch hätten, sagte die DGB-Vize. In diesem Zusammenhang müsse auch über die Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, also von Erwerbsarbeit sowie Haus-und Familienarbeit, zwischen Männern und Frauen nachgedacht werden. "Insbesondere Familienväter und Söhne von älteren Menschen haben einen Nachholbedarf an Familienarbeit. Das bedeutet auch, Arbeitszeiten zu reduzieren und vorübergehend auf Teilzeit zu gehen," forderte Engelen-Kefer.

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