Im Arbeitsrecht und im arbeitsgerichtlichen Verfahren bestehen strukturelle Rechtsdurchsetzungsdefizite, aufgrund derer der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften seit langer Zeit die Schaffung arbeitsrechtlicher Verbandsklagebefugnisse fordern.
Mit Blick auf stark steigende Energiepreise und die geopolitische Zäsur, wird die sozial-ökologische Transformation und der Ausbau erneuerbarer Energien dringlicher. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist die zentrale Grundlage dafür, dass Wertschöpfungsketten und gute Arbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Dienstleistungsbranchen entwickelt werden können und nachhaltiger Wohlstand in Deutschland gesichert wird.
Mit einer Formulierungshilfe hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung eines Pflegebonus für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege vorgelegt. Der finanzielle Rahmen soll bei jeweils 500 Mio. Euro liegen, jedoch in der Höhe deutlich differieren und nicht an alle Pflegekräfte ausbezahlt werden. Dies hat der DGB deutlich in seiner Stellungnahme kritisiert.
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)
Mit der angekündigten Kindergrundsicherung besteht die Möglichkeit, dass Kinderarmut tatsächlich wirksam bekämpft werden kann. Auch den Ansatz, eine Zwischenlösung in Form eines Sofortzuschlags für Kinder vorzusehen, bewertet der DGB im Grundsatz ausgesprochen positiv. Die vorgesehenen 20 Euro monatlich je Kind sind jedoch schlicht armselig.
Der Gesetzesentwurf regelt Teile des Infektionsschutzes neu. Der DGB kritisiert die Beschneidung der prinzipiellen Handlungsfähigkeiten in der Pandemiebekämpfung sowie die Unzulänglichkeit des „Basisschutz“ für den Schutz vulnerabler Gruppen. Angesichts der Aufhebung der 3G-Zugangsregel für den Arbeitsplatz betont der DGB die Relevanz der Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen, dass das Bundesministerium der Justiz seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist und den Entwurf einer Checkliste für Restrukturierungspläne nach dem StaRUG vorgelegt hat. Gleichzeitig wird jedoch kritisiert, dass der Entwurf keine Hinweise über die Bildung eines Gläubigerbeirats enthält.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert die Möglichkeit der Einführung einer rein virtuellen Hauptversammlung, denn die Verlagerung der Debatten in den virtuellen Raum erschwert den Dialog wichtiger Stakeholder mit den Unternehmen. Außerdem droht dadurch ein weiterer Machtzuwachs für große institutionelle Investoren oder aktivistische Aktionär*innen.