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21.03.2024
Arbeitnehmer*innen haben ein Anrecht auf Lohnfortzahlungen bei Krankheit, auch wenn sie während der Infektion in Quarantäne mussten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung entschieden. Eine Corona-Infektion gilt demnach auch ohne Symptome als Krankheit.
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