PM 025
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31.05.2023
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bedauern, dass die Klägerin mit ihrem Begehren beim Bundesarbeitsgericht (BAG) gescheitert ist. Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen Gesamtschutz dadurch ausreichend gewährt wird, dass die Arbeitnehmerin grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung in verleihfreien Zeiten hat.
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