16.05.2023
Neue Fristen für 2023 beachten
In der Leiharbeit erhalten beschäftigte Mitglieder unserer Gewerkschaften zweimal jährlich eine Extrazahlung von jeweils bis zu 350 Euro – den Mitgliedervorteil Leiharbeit. Er wird zusätzlich zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt. Antragsfrist ist der 30. Juni bzw. 30. November. Erfahre, wie du deinen Bonus erhältst und lade dir unseren Musterantrag herunter.
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