26.07.2023
Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Klimaschutz
DGB/Sakorn Sukkasemsakorn/iStock
Um die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele und die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten, ist zum 12.12.2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz setzt sich die Bundesverwaltung zum Ziel, bis 2030 klimaneutral zu sein. Im Gastbeitrag erklärt Dr. B. Huckestein Gründe für die Notwendigkeit des Weges hin zur treibhausgasneutralen Verwaltung und appelliert an die Verantwortung aller Beteiligten.
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