14.12.2023
Am 14. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass das in Deutschland geltende generelle Beamtenstreikverbot nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Der DGB bedauert die Entscheidung. Dennoch erwarten wir, dass sich Bund und Länder mit den Gewerkschaften zusammensetzen, um das Beamtenrecht in Deutschland demokratisch fortzuentwickeln.
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