Deutscher Gewerkschaftsbund

14.12.2023
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Entscheidung gefallen: Beamt*innen dürfen nicht streiken

Am 14. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass das in Deutschland geltende generelle Beamtenstreikverbot nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Der DGB bedauert die Entscheidung. Dennoch erwarten wir, dass sich Bund und Länder mit den Gewerkschaften zusammensetzen, um das Beamtenrecht in Deutschland demokratisch fortzuentwickeln.

Am 14. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass das in Deutschland geltende generelle Beamtenstreikverbot nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dem Verfahren lagen Beschwerden von vier verbeamteten Lehrer*innen gegen die Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. Alle vier hatten Disziplinarstrafen erhalten, nachdem sie Warnstreikaufrufen der GEW gefolgt waren.

Die vier Beschwerdeführer*innen klagten mit GEW-Rechtsschutz dagegen. 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass sich das Beamtenstreikverbot zwingend aus den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" ergebe. Dahinter müsse die in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit, die das Streikrecht begründet, zurückstehen. Gegen diese Entscheidung legten die vier Lehrkräfte Beschwerde beim EGMR ein, weil sie in der BVerfG-Entscheidung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sahen.

Der DGB bedauert die Entscheidung des EGMR. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern stünden dennoch in der Pflicht, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums endlich ernst zu nehmen: "Das Beamtenverhältnis ist keine Einbahnstraße. Nicht nur die Beamt*innen treffen Pflichten, sondern auch deren Dienstherren. Doch seit der Föderalismusreform I nutzen sie ihre Gesetzgebungskompetenz und Gestaltungsfreiheit auf eine Art und Weise, die insbesondere den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation aushöhlt. Die heutige Entscheidung ist mitnichten ein Freifahrtschein für die Gesetzgeber, weiterhin nach Gutsherrenart zu verfahren. Wir erwarten, dass sich Bund und Länder mit uns an einen Tisch setzen, um gemeinsam das Beamtenrecht in Deutschland demokratisch fortzuentwickeln. So, wie es das Grundgesetz auch vorgibt", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

Weitere Informationen zu den Beamtenstreikverfahren der GEW finden Sie hier: www.gew.de/beamtenstreik


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