Die EU Kommission empfiehlt, für einen verbesserten Zugang von Beschäftigten und Selbstständigen zu sorgen. Der DGB kritisiert die unverbindliche Form einer Ratsempfehlung und fordert Nachbesserung. Ein Vorschlag zur Anwendung von Mindeststandards zur sozialen Absicherung und Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse für die Absicherung von Plattformbeschäftigten sind notwendig.