Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 005 - 21.01.2015
Mindestlohn

Kontrollen ohne Dokumentation kaum möglich

Wer Dokumentation aufweicht, gefährdet Kontrolle des Mindestlohns

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Mittwoch in Berlin zur Diskussion um die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn:

"Mit Bürokratie-Abbau lässt sich in Deutschland fast alles rechtfertigen. Aber eine Einschränkung der Dokumentationspflicht wäre kein Abbau von Bürokratie, sondern ein Spiel mit dem Feuer. Im Mittelpunkt stehen Menschen, darunter viele Minijobber, die mit jedem Cent rechnen müssen. Sie müssen darauf vertrauen können, dass der Mindestlohn kein leeres Versprechen ist, sondern auch gezahlt und nicht vorenthalten wird. Da ist es nicht zu viel verlangt, von Arbeitgebern eine ordentliche Dokumentation zu verlangen. Sie bietet die Grundlage dafür, zu überprüfen ob der Mindestlohn wirklich gezahlt wird.

Eine Studie aus NRW zeigt, dass Minijobber besonders häufig und überdurchschnittlich von Arbeitsvertragsverletzungen betroffen sind. Bei Krankheit und Urlaub z.B. erfolgt häufig nicht die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung. Zahlreiche AnruferInnen unserer Mindestlohn-Hotline sind geringfügig beschäftigt und berichten von Umgehungsversuchen ihrer Arbeitgeber, die ihnen neue Verträge mit reduzierter Stundenzahl vorlegen, aber dennoch die Arbeit im alten Umfang erwarten.

Die Neuerung durch den Mindestlohn besteht darin, dass es zu seiner Einhaltung gerade auf die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden ankommt. Bei Minijobs ist keine gesetzliche Stundengrenze vorgesehen. Es ist deshalb richtig, dass es diese konkrete Dokumentationspflicht gibt. Sie ist auch eine Hilfe für Arbeitgeber, die sich korrekt verhalten, denn sie können damit jederzeit nachweisen, dass sie sich gesetzeskonform verhalten."


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