Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 284 - 13.11.2002

Sommer: Tarifverhandlungen zur Leiharbeit können sofort beginnen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt, dass in den Verhandlungen zwischen Vertretern der Zeitarbeitsbranche und der Gewerkschaften unter Vorsitz von Minister Clement ein erfolgversprechender Weg zur Neuausrichtung der Leiharbeit vereinbart worden ist. Das Gleichbehandlungsgebot für Leiharbeitnehmer wird gesetzlich festgeschrieben. Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz können nur tarifvertraglich vereinbart werden, wobei eine Regelung sowohl in den Tarifverträgen der Verleiher als auch der Entleiher erfolgen kann. Eine mindestens sechswöchige Einarbeitungszeit soll tarifvertraglich geregelt werden.

Damit die tarifvertragliche Umstellung auf das neue Recht der Leiharbeit mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen kann, sind die Gewerkschaften bereit, einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2003 einzuräumen. Solange bleiben die Schutzbestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft, es sei denn, vor diesem Zeitpunkt kommt eine tarifvertragliche Regelung zustande.

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Mittwoch in Berlin: "Wir sind bereit, die tarifvertraglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Leiharbeit in Deutschland grundlegend reformiert wird". Es gehe dabei um die tarifliche Ausgestaltung, mit der Flexibilität und Sicherheit in der Leiharbeit gleichermaßen vereinbart werden. "Jetzt geht es vor allem darum, die Leiharbeit so zu gestalten, dass sie unter fairen Bedingungen als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt funktioniert", sagte Sommer.

Der DGB-Vorsitzende forderte die Verbände und Unternehmen der Zeitarbeitsbranche umgehend zu Tarifverhandlungen zur Reform der Leiharbeit auf. Der DGB habe die nötigen Voraussetzungen längst geschaffen: "Die Tarifgemeinschaft des DGB steht, die Verhandlungen können sofort beginnen", sagte Sommer. Die Verbände der Zeitarbeitsbranche würden schon in den nächsten Tagen die Einladung zu ersten Sondierungsgesprächen erhalten.

Für die Einrichtung der Personalserviceagenturen (PSA) wird der Übergangszeitraum bis zum 31.12.2003, in dem nach einem bestehenden Tarifvertrag eine PSA eingerichtet werden kann, verlängert. Mit Blick auf diese Übergangszeit der vermittlungsorientierten Leiharbeit in den PSA wollen die Gewerkschaften einheitliche Rahmenbedingungen für eine bessere und schnellere Vermittlung erreichen. "Um dies sicherzustellen, erwarten wir, dass die Bundesanstalt für Arbeit zügig die Initiative für Verhandlungen ergreift", sagte Sommer.


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