Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 163 - 20.09.2013

Managergehälter begrenzen – aber nicht mit diesem Gesetz

Der Bundesrat hat heute entschieden, zum „Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG)“ die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.

Zu der Entscheidung erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, am Freitag in Berlin:

„Es ist vernünftig, dass dieses Gesetz heute vom Bundesrat gestoppt wurde. Damit wird der neue Bundestag eine Regelung finden müssen, wie Managergehälter wirklich wirksam begrenzt werden können. Die Hauptversammlung, die ausschließlich aus Kapitalvertretern, meistens Banken und Investmentgesellschaften besteht, ist dafür das falsche Organ. Außerdem wäre die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat auf kaltem Wege ausgehebelt worden.

In der neuen Legislaturperiode kann jetzt ein neues Gesetz entworfen werden. Wir schlagen vor, dass die maximale Gesamtvergütung der Manager, einschließlich Pensionen und Nebenleistungen, eine bestimmte Relation zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen im Unternehmen nicht überschreiten darf. So begrenzen wir die Vorstandsvergütung gewissermaßen durch einen ‚atmenden Deckel‘. Denn zur Leistung eines Unternehmens tragen alle bei, nicht nur die Manager. Über diesen atmenden Deckel soll der jeweilige Aufsichtsrat jährlich entscheiden. Das wird und muss in jedem Unternehmen anders sein, je nach Leistungskraft.“

Die DGB-Stellungnahme zur Vorstandvergütung finden Sie unter:
http://www.dgb.de/-/NOX


Nach oben

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.