Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 191 - 09.11.2012

Stimmen Sie dem Betreuungsgeld nicht zu!

Anlässlich der zweiten und dritten Lesung zum Betreuungsgeldgesetz erklärte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Freitag in Berlin:

„Das Betreuungsgeld ist vom Ansatz her falsch, es kann daher auch nicht durch eine Bildungskomponente verbessert werden.

Es ist eine Zumutung, wenn junge Eltern entscheiden müssen, ob sie einen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen oder ihr Kind zu Hause betreuen und dafür Geld fürs Bildungssparen bekommen. Gerade einkommensschwächere Familien, die sich das Bildungssparen nicht leisten können, werden motiviert, ihr Kind zu Hause zu behalten.

Eltern, die einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, werden durch die Einführung des Betreuungsgeldes gleich dreifach zur Kasse gebeten:

Sie müssen die Ausbildung ihres Kindes ohne Zuschuss finanzieren und sie müssen den Krippenplatz für ihr Kind bezahlen. Obendrein finanzieren sie mittels ihrer Steuergelder die Bildungssparverträge oder die Rentenzuschüsse für andere.

Das Betreuungsgeld ist auch Ausdruck einer verfehlten Gleichstellungs- und Bildungspolitik, denn es befördert die traditionellen Rollenbilder. Der DGB hält eine verfassungsrechtliche Überprüfung für erforderlich.  

Es ist Aufgabe des Staates, Betreuungsplätze zu schaffen, nicht den Verzicht auf deren Nutzung zu subventionieren.

Ich appelliere an die Koalitionsabgeordneten: Ersparen Sie uns eine juristische Auseinandersetzung. Stimmen Sie dem Betreuungsgeld nicht zu!“

 


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