Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 123 - 19.07.2012

60 Jahre Betriebsverfassung: Mitbestimmung – eine Erfolgsgeschichte ‚made in Germany’

Heute vor 60 Jahren wurde das erste Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. Zu diesem runden Jubiläum erklärte Dietmar Hexel, DGB- Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Nach 60 Jahren kann man mit Stolz sagen: die Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung hat gerade erst begonnen. Die Krisen der letzen Zeit haben gelehrt: Dank gelebter Mitbestimmung und der guten Arbeit der Gewerkschaften und Betriebsräte ist Deutschland gut durch die Krise gekommen. Mitbestimmung ‚made in Germany’ ist ein Erfolgsschlager.

1952 begann mit der Betriebsverfassung die Demokratie im Betrieb, wenn auch noch nicht in der Wirtschaft. Das Betriebsverfassungsgesetz sichert seitdem die Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte in allen Fragen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb direkt betreffen. Das Gesetz schützt über die Betriebsräte gleichzeitig vor Willkür. Mitbestimmung bedeutet stets, Fremdherrschaft des Eigentums zu verkleinern, die Selbstverantwortung zu stärken und damit ein Stück Freiheit und Autonomie im Handeln zu gewinnen. Es geht um Respekt und Verhandlung auf gleicher Augenhöhe.

Zirka eine halbe Million Betriebsratsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen. Betriebs- und Personalräte sind die wahren Helden der Krisenbewältigung. Es ist oft ein hartes Brot, wenn es um Stellenabbau, Umstrukturierungen oder gar Betriebsschließungen geht: Schlecker, Opel, Karstadt  - ohne Betriebsräte und Gewerkschaften wären die Beschäftigten schutzlos.

Die aktuellen Beispiele zeigen auch, dass die Rechte des 60 Jahre alten Gesetzes nicht ausreichen, um gleichberechtigt mitzuentscheiden. Mehr Rechte bei wirtschaftlichen Entscheidungen, Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitern und Werkverträgen und wegen der zunehmend internationalen Verflechtung der Unternehmen eine Stärkung effektiver grenzüberschreitender Interessenvertretung in Europa sind erforderlich.“

Das 60 Jahre bewährte Betriebsverfassungsgesetz als ein fester Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft beweist den Erfolg beteiligungsorientierter Konzepte. Betriebsräte haben Anerkennung und Wertschätzung verdient. Der DGB dankt allen Betriebsräten: „Dankeschön“ für ihren Einsatz und wird sie weiter in ihrer Arbeit unterstützen.


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