Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 157 - 18.09.2012

Soziale Spaltung bekämpfen: Armutsfeste Regelsätze und Existenz sichernde Löhne notwendig

Zur turnusmäßigen Anpassung der Hartz IV- und Sozialhilferegelsätze, über die morgen im Bundeskabinett entschieden werden soll, erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die zum 1.Januar 2013 anstehende Regelsatzerhöhung um 2,1 Prozent ist kein Ersatz für die notwendige echte Erhöhung der Regelsätze, insbesondere bei Kindern. Die Anpassung vollzieht lediglich die Preis- und Lohnentwicklung von Mitte 2011 bis Mitte 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei sind die Ausgangswerte infolge der völlig unzureichenden Regelsatznovellierung 2011* so niedrig, dass Hartz IV-Empfänger faktisch weniger zum Leben haben als 2005 beim Start des Hartz IV-Systems. Das ist für einen Schutz vor Armut, erst recht für die Entwicklungschancen von Kindern aus Hartz-IV-Familien, völlig unzureichend.“

Der DGB fordert, die Regelsätze allein an der Preisentwicklung regelsatzrelevanter Güter auszurichten und Preissprünge bei zentralen Gütern wie Energie zeitnäher zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss das sozio-kulturelle Existenzminimum grundsätzlich neu bestimmt werden. Der DGB ist der Auffassung, dass die Neuregelung 2011 weiterhin verfassungswidrig ist.

Die weitere Zunahme von Armut, wie an aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ablesbar, zeigt wie wenig armutsfest Sozialleistungen sind und wie die Ausbreitung von Niedriglöhnen den Armutskeil in die Gesellschaft getrieben hat. Wir benötigen sowohl Existenz sichernde Regelsätze als auch flächendeckende Mindestlöhne um ein weiteres Auseinanderdriften von Arm und Reich zu verhindern.

* Anhebung um 5 Euro für Erwachsene, für Kinder 0 Euro

Hintergrund:

Die unten stehende Tabelle zeigt, wie sehr die Regelsätze hinter der Preisentwicklung zurück geblieben sind. So ist allein der Preis für Haushaltsstrom seit 2005 um fast 38 Prozent gestiegen, die Regelsätze im gleichen Zeitraum aber nur um 10,7 Prozent.

Entwicklung von Regelsätzen und Preisen

 

Eckregelsatz (zum 1. Juli des Jahres bzw. ab 2012 1. Januar)

Steigerung zum Vorjahr

Steigerung kumuliert

Verbraucher-preisindex (VPI) Gesamt

VPI

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

2005

345 €

-

100,0

100,0

100,0

2006

345 €

0

100,0

101,6

102,0

2007

347 €

0,58 %

100,58

103,9

105,9

2008

351 €

1,15 %

101,74

106,6

112,3

2009

359 €

2,28 %

104,06

107,0

110,9

2010

359 €

0

104,06

108,2

112,5

2011

364 €

1,39 %

105,51

110,7

115,7

2012

374 €

2,75 %

108,41

113,3*

119,1*

2013

382 €

2,14 %

110,72

 

 

* Monatswert für August 2012

  Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

 


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