Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 051 - 26.03.2012

Beschluss DGB-Bundesvorstand: Tarifverträge und Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas

In seiner letzten Sitzung hat der DGB-Bundesvorstand einstimmig einen Beschluss zu Tarifverträgen und zum Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas beschlossen.

Anbei übermitteln wir Ihnen den Beschluss im Wortlaut:

Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 6. März 2012

Tarifverträge und Streikrecht für die Beschäftigten bei Diakonie und Caritas

Der DGB und seine Gewerkschaften unterstützen die Beschäftigten in Einrichtungen der Kirchen, vor allem in Diakonie und Caritas, die durch Tarifverträge höhere Entgelte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen wollen.

Der DGB und seine Gewerkschaften respektieren das Kirchenprivileg der Weimarer Reichsverfassung und das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungs-recht der Religionsgemeinschaften im Grundgesetz – aber dies kann das im Grundgesetz Artikels 9 Absatz 3 verankerten Streikrecht und die Tarif-autonomie nicht aushöhlen. Dieses Grundrecht muss auch im kirchlichen Raum gelten.

Bemühungen der christlichen Kirchen, über politische Interventionen eine Gleichwertigkeit kircheneigener Regelungswerke mit Tarifverträgen herzustellen, werden abgelehnt.

Dafür engagieren sich der DGB und seine Gewerkschaften gegenüber den Vertreter/innen der Kirchen, der Politik und in der Öffentlichkeit.

In diesem Sinne sind die DGB-Gliederungen aufgefordert, gemeinsam mit den Betroffenen und den DGB-Gewerkschaften das Gespräch mit den Vertretern der Kirche sowie den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu führen. Die DGB-Gliederungen werden aufgefordert, die Streikenden bei kirchlichen Einrichtungen öffentlichkeitswirksam zu unterstützen, da es hier um das Grundrecht der Tarifautonomie geht.

 

DGB-Stellungnahme Grundrechte Beschäftigter Kirchen/kirchliche Einrichtungen stärken (PDF, 44 kB)

DGB-Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 17/5523 vom 14.4.2011 anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Arbeit.

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