Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 159 - 20.09.2012

Ende der Fahnenstange bei Vorstandsbezügen definieren

Zur heutigen Debatte auf dem 69. Deutschen Juristentag in München zum Thema Managervergütung erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“:

„Alle Aufsichtsräte sind aufgefordert, die Manager-Vergütungen pro Jahr mit einer absoluten Maximalgrenze zu versehen. Ein Deckel hilft auch gegen Gier. Das Signal muss sein: Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Mit Leistung hat es nichts zu tun, wenn Manager mehr als das 70 fache eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers bekommen und eine sagenhafte Pension.

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) hat drei Jahre nach der Verabschiedung zur Folge, dass die Vergütungsstruktur in börsennotierten Unternehmen auf langfristigere Boni umgestellt wurde. Das Gesetz hat die Höhenflüge der Vergütungen und Pensionen bei Top-Managern jedoch nicht beendet - nicht einmal in der Krise.

Eine bestimmte Relation zu den durchschnittlichen Personalkosten des Unternehmens sollte nicht überschritten werden. Schließlich ist ein Unternehmen eine Leistungsgemeinschaft aller und nicht nur das Ergebnis weniger Manager. Nicht nur die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens und ein stets wackliger horizontaler Vergleich zur Branche sind entscheidend, sondern auch die vom Gesetzgeber geforderte Betrachtung der Löhne und Gehälter im Unternehmen. Die Vergütungsberichte müssen klar und einfach sein.

Dazu sollte auch ein Faktor gehören, der das Verhältnis von Arbeitnehmereinkommen und Managervergütung im Unternehmen abbildet. In den USA ist das schon Gesetz. Dieser Faktor (CEO to worker pay ratio) solle in jedem Aufsichtsrat auch als Grenze für die Gesamtvergütung festgelegt werden.“

Hintergrund:

Es gibt Vorschläge, die Managervergütung auf einen festen Betrag von 5 oder 10 Millionen zu begrenzen – oder dem nachträglichen Votum der Hauptversammlung zu unterwerfen. Besser als feste Regelungen sind aus Sicht von DGB-Vorstand Dietmar Hexel spezifische Regelungen für ein Unternehmen. Der „CEO to worker pay ratio“ ist ein atmender Deckel, der für alle Vergütungssysteme möglich ist. Gleichzeitig würdigt er die Leistung der Gesamtbelegschaft.

Die Relation „CEO to worker pay ratio“ ist bereits jetzt Bestandteil der internationalen Diskussion um gute Corporate Governance. In den USA beispielsweise verpflichtet der „Dodd-Frank Act“ große Kapitalgesellschaften, das Verhältnis zwischen dem Median der Einkommen der Arbeitnehmer und dem Jahreseinkommens der CEOs anzugeben.

 

 


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