Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 077 - 21.09.2015
Pressemitteilung

Hinter Selbstverpflichtung der Fleischindustrie steht ein Branchenmindestlohn

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach zur Selbstverpflichtung der Fleischindustrie

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Montag in Berlin zur Selbstverpflichtung der Fleischindustrie:

"Die Selbstverpflichtung der Fleischindustrie ist zweifellos eine gute Entwicklung. So freiwillig, wie es scheint, ist sie aber nicht. Dahinter steht ein Branchenmindestlohn, der seit August 2014 gilt. Der hat die Entwicklung in Gang gesetzt, die die Selbstverpflichtung jetzt nachvollzieht. Außerdem wirkt hier das Engagement all derer, die nicht zugelassen haben, dass der Skandal der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie weiter unter den Teppich gekehrt werden konnte.

Die Branchengrößen der Fleischindustrie müssen jetzt beweisen, dass sie ernsthaft Schluss machen wollen mit skandalösen Arbeitsbedingungen, unbezahlter Arbeit und überteuerten Bruchbuden, in denen viele osteuropäische Arbeiter leben müssen.

Wer meint, mit einer solchen Selbstverpflichtung das Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen ausbremsen zu können, irrt. Es ist höchste Zeit, echte Werkverträge, die schon lange zu unserem Wirtschaftsleben  gehören, klar abzugrenzen gegen falsche Werkverträge. Falsche Werkverträge spalten z.B. Arbeitsprozesse in willkürlich zugeschnittene Kleinst-Gewerke auf, die sich im Gestrüpp von Subunternehmer-Ketten verlieren. So werden tarifliche Standards unterlaufen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder um ihre Rechte und ihren Lohn gebracht. Das muss ein Ende haben. Arbeitnehmer und Betriebsräte brauchen ein Gesetz, das ihnen den Rücken stärkt. Damit Lohndumping aufhört und faire Arbeitsbedingungen herrschen."


Arbeiter Fleischindustrie

Colourbox

Zum Hintergrund:

In der Fleischindustrie gilt seit August 2014 ein Mindestlohn, der ab 1. Oktober 2015 bei 8,60 Euro liegen wird. Dieser Mindestlohn - dafür hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gesorgt - gilt  auch für die vielen Beschäftigten aus Polen, Rumänien und Bulgarien, die bis dahin als entsandte Beschäftigte zum Mindestlohn ihres Landes legal ausgebeutet werden konnten. Da sich das Geschäft mit der Entsendung nicht mehr in dem Maße lohnt wie früher, haben viele Subunternehmer in den vergangenen Monaten Dienstleistungsfirmen in Deutschland gegründet, mit denen nun Werkverträge in der Fleischindustrie abgewickelt werden. Da für diese neu gegründeten Dienstleister schon jetzt das deutsche Arbeitsrecht  gilt, ist die Selbstverpflichtung der Fleischindustrie lediglich das Nachvollziehen einer Entwicklung, die durch den Branchenmindestlohn in Gang gebracht werden konnte.


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