Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 038 - 06.03.2009

Frauentag: DGB will nationale Strategie für gleichen Lohn

 

Eine nationale Strategie für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern hat die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock in einer Grundsatzrede zum Internationalen Frauentag gefordert. Unter Hinweis auf jüngste EU-Statistiken, wonach Frauen in Deutschland im Schnitt 23 % weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen, regte Sehrbrock gemeinsame Anstrengungen von Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalchefs und Politik an. Notwendig seien dazu konkrete Aktionspläne und verbindliche Zeitpläne, sagte Sehrbrock am Freitag auf einer Veranstaltung in Düsseldorf.

So müssten Tarifverträge, die sich teilweise immer noch an männlichen Merkmalen orientierten, entrümpelt und die betriebliche Eingruppierungspraxis überprüft werden, regte die Gewerkschafterin an. Gleiche Aufstiegschancen und gleiche Bezahlung müssten endlich ebenso selbstverständlich werden wie eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es könne nicht angehen, dass die Wirtschaft die bestausgebildete Generation junger Frauen vorwiegend als billige Arbeitskräfte einsetze. Unerlässlich seien zudem ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft sowie ein Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Noch lange sei die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt nicht erreicht, kritisierte Sehrbrock. So seien 84 Prozent der Teilzeitkräfte Frauen. Viele von ihnen würden aber gerade in der Krise gezwungen, faktisch Vollzeit für Teilzeitlohn zu arbeiten. Auch deshalb dürfe es in dieser schwierigen Zeit keinen Stillstand in der Gleichstellungspolitik geben. Millionen Frauen müssten schon jetzt im Niedriglohnsektor arbeiten. Sie stellten 70 Prozent der Geringverdiener. Viele hätten keine Aussicht auf Vollzeitarbeit, weil sie Frauen in zahlreichen Branchen gar nicht angeboten würden. Diese Kombination aus schlecht bezahlter Arbeit und Teilzeitarbeit führe dann im Alter automatisch in die Armut.

Deshalb fordere der DGB:

  • Die Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse
  • Keine Sonderregelungen mehr für Minijobs
  • Einen gesetzlichen Mindestlohn von anfangs mindestens 7,50 Euro
    die Stunde.

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