Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 085 - 13.05.2014

Rente ab 63: Einschränkungen ungerecht

Zu den Überlegungen in der Regierungskoalition, die berücksichtigten Arbeitslosenzeiten bei der abschlagsfreien Rente ab 63 einzuschränken, sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Die abschlagsfreie Rente ab 63 darf nicht verwässert werden. Für die jungen Generationen wäre es hochgradig ungerecht, wenn die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten bis zum Jahr 2029 begrenzt werden sollte. Die jungen Generationen profitieren ohnehin sehr viel weniger von der Rente ab 63, weil die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wieder auf 65 Jahre angehoben werden soll. Wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit dann nicht mehr berücksichtigt werden, haben die heute Jungen null Komma nichts vom sozialen Fortschritt bei der Rente – im Gegenteil: sie werden mit voller Wucht von der Rente mit 67 betroffen. Ein solches Manöver ist unverantwortlich.

Der DGB lehnt jede Einschränkung bei der Rente ab 63 ab. Das gilt auch für einen ‚rollierenden Stichtag‘, nach dem Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Renteneintritt nicht mehr berücksichtigt werden. Damit werden Beschäftigte benachteiligt, die unverschuldet arbeitslos werden. Auch dies ist nicht akzeptabel.

Die Sorge vor Frühverrentungen aufgrund der Rente ab 63 ist völlig übertrieben. Wer Frühverrentungsstrategien von Unternehmen ernsthaft befürchtet, muss diese unattraktiv machen und mit hohen Auflagen belegen.“


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