Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 087 - 13.05.2014

DGB bekräftigt Ablehnung von Ausnahmen beim Mindestlohn

Der DGB hat seine kategorische Ablehnung von Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn bekräftigt. Der Bundeskongress des DGB setzt im Rahmen seiner Mindestlohnkampagne vielmehr auf ein breites gesellschaftlich-politisches Bündnis für einen Mindestlohn ohne Ausnahmen. Zudem sollte die Mindestlohnkommission „mit Inkrafttreten des Gesetzes unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen, und eine erste Anpassung nach oben sollte schon im Jahr 2016 erfolgen“.

Die Mindestlohnforderung gehört zum Antrag „Für eine Neue Ordnung der Arbeit“, der mit breiter Mehrheit auf dem Kongress beschlossen wurde. Hierin setzen sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften für ein Leitbild „Gute Arbeit“ ein: „Gute Arbeit ist und bleibt eine wichtige Voraussetzung für die Selbstverwirklichung der Menschen und für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, heißt es im Antrag. Das Leitbild sei der Gegenentwurf zu einer jahrzehntelangen Deregulierungs- und Flexibilisierungsstrategie auf Kosten der arbeitenden Menschen.

Darüber hinaus fordert der Antrag die Sicherung der Tarifautonomie sowie eine solidarische Vertretung aller Beschäftigter im Betrieb. Das Streikrecht soll unangetastet bleiben und auf Beamtinnen und Beamte ausgedehnt werden. Darüber hinaus fordert der DGB-Bundeskongress die politisch Verantwortlichen auf, die gesetzlichen Grundlagen für mehr Mitbestimmung zu schaffen: Betriebs- und Personalräte brauchen mehr Mitsprache beim Einsatz von Leih- und Werkvertragsarbeit; für Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen soll das Betriebsverfassungsgesetz gelten.

Alle Arbeitsverhältnisse sollen im Grundsatz gleich behandelt werden. Um dies zu gewährleisten, sollen alle Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherungspflicht unterliegen; die pauschale Besteuerung von Mini-Jobs soll beendet, das Ehegattensplitting abgeschafft  werden. Damit befristete Arbeitsverhältnisse wieder zur Ausnahme werden, fordern die Delegierten, sachgrundlose Befristungen abzuschaffen. Die Rückkehr von Teil- zu Vollzeit soll durch einen gesetzlich verankerten Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung erleichtert werden. 

Der gesamte Antrag ist abrufbar unter bundeskongress.dgb.de.*

*Die endgültigen Fassungen der beschlossenen Anträge werden erst mit Verzögerung auf der Kongress-Webseite abrufbar sein. Die aktuell abrufbaren PDF-Dokumente geben - soweit nicht anders angegeben - die ursprüngliche Fassung der Antragsteller wieder.


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