Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 137 - 01.08.2013

Fluchthilfe der Handwerksinnungen aus der Tarifbindung ist rechtswidrig

Mit „Mitgliedschaften ohne Tarifbindung“ (OT-Mitgliedschaften) bieten Handwerksinnungen ihren Mitgliedern vollen Service, befreien sie gleichzeitig jedoch von der Pflicht, mit der Handwerksinnung abgeschlossene Tarifverträge zu übernehmen. Ein vom DGB und Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass diese Praxis gegen geltendes Recht verstößt.

Zur Vorstellung des Gutachtens erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Die als Fluchthilfe zu verstehende Praxis vieler öffentlich rechtlicher Handwerksinnungen, Mitgliedschaften ohne Tarifbindung anzubieten, verstößt gegen das Gesetz. Die öffentlich rechtlichen Handwerksinnungen handeln rechtswidrig, wenn sie per Satzungsänderung OT-Mitgliedschaften ermöglichen. Denn qua Gesetz haben die öffentlich rechtlichen Handwerksinnungen eine Sonderstellung - sie sind tariffähig, weil der Gesetzgeber damit Tarifverträge im durch kleine und mittelständische Betriebe geprägten Handwerk fördern will. OT-Mitgliedschaften verstoßen gegen dieses Ziel. Das ist schon wegen der Leitprinzipien der sozialen Marktwirtschaft  empörend und unzulässig. Wir fordern die Handwerkskammern auf, ihrer Rechtsaufsicht über die Innungen nachzukommen und solche Missstände zu beseitigen. Wir begrüßen die Aussagen von Handwerkskammerpräsident Otto Kenztler, dass er zu Tarifbindung und Tarifverträgen steht. Worten müssen jetzt Taten folgen.

Über Jahre hinweg haben die Handwerksinnungen durch die OT-Mitgliedschaften den Betrieben und ihren Branchen einen Bärendienst erwiesen. Tarifverträge nicht übernehmen zu müssen, hat die Tariflandschaft im Handwerk nachhaltig geschwächt. Die Schmutzkonkurrenz über Schleuderpreise und Dumpinglöhne auf Kosten der Beschäftigten ist ruinös. Gute handwerkliche Arbeit, die gute Bezahlung verdient, wird billig verschleudert. Gleichzeitig werden nach Tarif zahlende Betriebe massiv benachteiligt. Handwerksorganisationen auf allen Ebenen beklagen zudem den Mangel an Nachwuchs - 24 000 Lehrstellen sind unbesetzt. Dies verwundert bei der teilweisen schlechten Bezahlung nicht und ist ein hausgemachtes Problem.

Eine Rückkehr zu Tarifverträgen mit fairen und verbindlichen Regeln für alle würde den Wettbewerb über niedrige Preise und Dumpinglöhne beenden. Die Gewerkschaften stehen für alle Arbeitgeber, die in eine faire Tarifpartnerschaft zurückkehren wollen, als konstruktive Verhandlungspartner im Handwerk bereit.“

Gutachten und Statements siehe Anhang

HBS-Arbeitspapier 283 - handwerks- und verfassungsrechtliche Untersuchung (PDF, 775 kB)

DGB und Gewerkschaften waren stets dafür, dass das gesamte Handwerk wieder zur Tarifbindung zurückkehrt. Schlechte Lohn- und Arbeitsbedingungen sind ein handfester Nachteil im zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte. Zum Glück hat sich diese Erkenntnis im überwiegenden Teil des Handwerks durchgesetzt. Tarifpartnerschaft und -bindung werden nicht mehr als Wettbewerbsnachteil, sondern als -vorteil gesehen. Das vorliegende Gutachten liefert deshalb einen wichtigen Beitrag, vielleicht sogar einen Schlusspunkt zur Debatte um OT-Mitgliedschaften in Innungssatzungen.

Statement Prof. Dr. Kluth (PDF, 171 kB)

Stellungnahme zum DGB-Pressegespräch "Handwerk ohne Tarifbindung - Vorstellung eines Gutachtens zur rechtlichen Zulässigkeit von OT-Mitgliedschaften in Handwerksinnungen".

Statement Dr. Stefan Lücking (Hans-Böckler-Stiftung) (PDF, 215 kB)

Stellungnahme zum DGB-Pressegespräch "Handwerk ohne Tarifbindung - Vorstellung eines Gutachtens zur rechtlichen Zulässigkeit von OT-Mitgliedschaften in Handwerksinnungen".

"Der Rechtsbruch durch Innungen und Handwerkskammern muss beendet werden", forderte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel beim DGB-Pressgespräch zur Vorstellung des Rechtsgutachtens über OT-Mitgliedschaften in Handwerksinnungen. "Der DGB fordert alle Landesregierungen auf, ihrer Überwachungspflicht nachzukommen und wo es eine rechtswidrige Praxis gibt, diese zu beenden", so Hexel.

Professor Winfried Kluth stellt beim DGB-Pressegespräch sein Rechts-Gutachten zur Zulässigkeit von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Handwerksinnungen vor.

Dr. Stefan Lücking führt ins Thema der rechtlichen Zulässigkeit von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Handwerksinnungen ein.

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