Deutscher Gewerkschaftsbund

11.04.2016
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Dienstunfall: Folgen sind neu zu ermitteln

einblick 6/2016

Der Grad der Erwerbsfähigkeitsminderung infolge eines Dienstunfalls bei einem Beamten kann sich durch den Einsatz eines orthopädischen Hilfsmittels verringern, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Gericht, Gesetzbuch, Urteile

Der Grad der Erwerbsfähigkeitsminderung infolge eines Dienstunfalls bei einem Beamten kann sich durch den Einsatz eines orthopädischen Hilfsmittels verringern, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Fall: Der Beamte erlitt beim Dienstsport einen Unfall, der zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Fußbewegung führte. Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wurde nach ärztlicher Begutachtung zunächst auf 30 Prozent festgesetzt. Auf dieser Grundlage erhielt der Beamte Unfallfürsorgeleistungen. Nachdem der Dienstherr einige Jahre später Kenntnis davon erlangt hatte, dass der frühere Beamte an einem Fußballspiel teilgenommen hatte, veranlasste er eine erneute ärztliche Untersuchung. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Grad der MdE noch immer signifikant messbar sei, bei Berücksichtigung der vom Beamten verwendeten orthopädischen Hilfsmittel jedoch nur noch mit 15 Prozent zu bewerten ist. Daraufhin wurde festgestellt, dass keine erwerbsmindernden Unfallfolgen vorliegen. Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht: Die Unfallfürsorgeleistungen sind eine Entschädigung dafür, dass der Beamte infolge des Dienstunfalls nur noch eingeschränkt in der Lage ist, sich im allgemeinen Arbeitsleben einen Erwerb zu verschaffen. Bei der Feststellung des Grades der MdE ist der Einsatz orthopädischer Hilfsmittel zu berücksichtigen, soweit dieser zumutbar ist und Unfallfolgen mindert.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 2016 - 2 C 14.14


Nach oben