Deutscher Gewerkschaftsbund

24.10.2016

Gesetzentwurf mit Lücken

einblick 16/2016

Die Bundesregierung geht gesetzlich gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vor. Der DGB wertet den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch als Enttäuschung und fordert weiterhin deutliche Verbesserungen. DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte, dass Unternehmen weiterhin „jeden Teil der Produktion nach Gutdünken als Werkvertrag deklarieren und an andere Unternehmen vergeben können“.

Junge Fabrikarbeiterin mir Helm

DGB/Dmitriy Shironosov/123rf.com

Auch der aktuelle WSI-Report bemängelt, dass die Vorlage hinter dem Koalitionsvertrag zurückbleibt. Zwar gebe es Verbesserungen, beispielsweise das Verbot, LeiharbeiterInnen als Streikbrecher einzusetzen. Zentrale Knackpunkte bleiben jedoch: So gilt die zeitliche Obergrenze nur für Personen, nicht für Arbeitsplätze. Das heißt: Alle 18 Monate können LeiharbeiterInnen einfach ausgetauscht werden, so die WSI-WissenschaftlerInnen. Auch in den Bereichen Mitbestimmung, Anrechnungszeiten und Equal Pay ist noch Luft nach oben. Positiv werten die AutorInnen, dass Leiharbeitsfirmen bei Verstößen ihre Lizenz verlieren – und die betroffenen Beschäftigten eine Stelle im Entleihbetrieb erhalten.

Mehr zum Thema: DGB-Appell zur Erbschaftssteuer


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