Deutscher Gewerkschaftsbund

27.06.2019
klartext 24/2019

Mindestlohn: 12 Euro müssen drin sein

Seit fünf Jahren gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Alle befürchteten Horrorszenarien der Wirtschaftsforschungsinstitute sind nie eingetreten. Im Gegenteil: der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, vier Millionen Beschäftigte haben unmittelbar vom Mindestlohn profitiert. Warum das trotzdem nicht reicht und europäische Mindeststandards beim Mindestlohn nötig sind, erklärt der DGB-klartext.

Mindestlohn Stempel mit Geldscheinen

DGB/Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com

Knapp fünf Jahre ist es her, da beschloss der Bundestag die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Viele erinnern sich bestimmt noch an die Debatten vor der Einführung. Da wurden Horrorszenarien an die Wand gemalt. In einem gemeinsamen Aufruf vom 12. März 2008 beispielsweise warnten sieben Wirtschaftsforschungsinstitute vor erheblichen Beschäftigungsverlusten durch den Mindestlohn. Das ifo-Institut rechnete sogar mit bis zu einer Millionen mehr Arbeitslosen. Heute wissen wir, dass all das nicht passiert ist. Im Gegenteil: Er ist eine Erfolgsgeschichte der Gewerkschaften.

Die deutsche Wirtschaft profitiert

Entgegen aller Unkenrufe ist der Mindestlohn gut für die deutsche Wirtschaft. Die Beschäftigung hat sich seit 2015 positiv entwickelt. Bis April 2019 lag das Plus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland bei 9,5 Prozent seit der Einführung. Allein im Gastgewerbe profitierten gut 20 Prozent direkt vom Mindestlohn. Es gibt einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit. Waren vor Einführung des Mindestlohns noch sieben Prozent ohne Job, sind es aktuell noch 4,9 Prozent. Von der Einführung haben vier Millionen Beschäftigte unmittelbar profitiert.

Aber nicht nur die Arbeitnehmer können sich freuen, sondern auch die deutsche Wirtschaft. Denn ein Cent mehr Mindestlohn bedeutet einen Kaufkraftgewinn von 20 Millionen Euro pro Jahr. Allein für die Anpassung 2019 (+35 Cent) und 2020 (nochmals +16 Cent) bedeutet dies über 1,7 Milliarden Euro zusätzliche Kaufkraft in Deutschland.

EU-Mindeststandards nötig

Für den DGB ist eines jedoch klar: Mit der Einführung des Mindestlohns sind nicht alle Probleme verschwunden. Erstens ist der Mindestlohn noch immer zu niedrig (siehe Grafik). Dieser muss daher Richtung 12 Euro erhöht werden. Zweitens haben „Gute Arbeit“ und „Gute Löhne“ längst eine europäische Dimension. Die EU braucht endlich verbindliche Mindeststandards auch beim Thema Mindestlohn. Arbeitsminister Heil hat hier eine wichtige Debatte angestoßen, die der DGB ausdrücklich unterstützt.

Diagramm: Der Mindestlohn ist immer noch zu niedrig

Quelle: Berechnungen DGB

Tarifbindung erhöhen

Dennoch muss klar sein, dass Mindestlöhne nur das Mindeste sein können. Gute Arbeit geht nur mit Tarifvertrag. Deshalb braucht es konkrete Maßnahmen, um die Tarifbindung in Deutschland und Europa zu erhöhen. Hier muss die Bundesregierung endlich tätig werden. Wir brauchen umfassende Tariftreueregelungen auch auf Bundesebene und eine wirksame Erleichterung von Erklärungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.

Mehr Mindestlohnkontrollen

Zu viele Beschäftigte werden zudem von kriminellen Arbeitgebern um ihren Mindestlohn gebracht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht 2017 von bis zu 2,1 Millionen betrogenen Beschäftigte aus. Daher fordert der DGB, Mindestlohnkontrollen auch ohne Ankündigungen, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und eine schnelle Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung.

Die Einführung des Mindestlohns vor fünf Jahren war und ist eine Erfolgsgeschichte. Es ist jetzt Zeit diese Geschichte weiterzuschreiben.


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