Was der DGB von Anfang an klar gemacht hat, wurde nun durch die Bundesbank bestätigt: Der gesetzliche Mindestlohn hat die Einkommen von vielen Niedriglöhnern seit Januar deutlich steigen lassen, schreibt die Bank in ihrem aktuellen Monatsbericht. Besonders profitiert haben Menschen in Ostdeutschland, und dort Branchen wie die Gastronomie und das Wach -und Sicherheitsgewerbe.
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In manchen Branchen Ostdeutschlands können sich Beschäftigte sogar über Lohnsteigerungen im zweistelligen Bereich freuen. So stieg der Lohn in der ostdeutschen Nahrungsmittelindustrie um 11,5 Prozent; in Hotels und Gaststätten waren es 12,6 Prozent und im Wach- und Sicherheitsgewerbe 12 Prozent. Das sind Branchen mit geringer Tarifbindung, in denen deswegen häufig sehr schlecht bezahlt wurde.
Kräftig vom Mindestlohn profitiert haben im Osten grundsätzlich angelernte und ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Bruttolöhne seien hier in den ersten drei Monaten 2015 deutlich gestiegen: Bei den angelernten Arbeitern waren es 9,4 Prozent, bei Ungelernten 6,4 Prozent, heißt es.
Bei den Dienstleistungen wie Friseurhandwerk, Wäschereien und Reinigungen habe der gesetzliche Mindestlohn schon vor seiner Einführung „zu einem beträchtlichen Entgeltplus“ geführt. In der Summe habe die Einführung des Mindestlohns die Lohnstruktur stark beeinflusst: Vor allem in den niedrig bezahlten Tätigkeiten und Branchen seien die Zuwächse so groß, dass der Durchschnittslohn in Deutschland merkbar gestiegen ist – laut Bundesbank um etwa 0,25 Prozent.
Download: Deutsche Bundesbank Monatsbericht 2015 Monatsbericht