Deutscher Gewerkschaftsbund

16.12.2014
Mindestlohn-Check No. 16

Wie weist man Mindestlohn-Trickser in die Schranken?

Ihr Arbeitgeber sucht Tricks, um den Mindestlohn zu umgehen? Dann müssen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen Ihre Rechte rund um den gesetzlichen Mindestlohn genau kennen, um gegenhalten zu können. Die Gewerkschaften unterstützen ihre Mitglieder dabei.

Gute Beratung rund um die Arbeitswelt und kostenfreien Rechtsschutz bei Klagen zum Arbeits- und Sozialrecht gibt's bei den DGB-Gewerkschaften.

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Keine Tricks mit Minijobs

Geschlossene Verträge sind einzuhalten. Wenn Sie derzeit weniger als 8,50 Euro verdienen und für Sie keine Ausnahmen oder Übergangsfristen gelten, muss ihr Lohn ab dem 1. Januar 2015 auf 8,50 Euro angehoben werden. Das gilt auch im Minijob. Die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls die pauschale Steuer zahlt in diesem Fall der Arbeitgeber und zwar ohne Abzüge vom Lohn. Auch bei einem Minijob muss jede Stunde bezahlt werden, unbezahlte Überstunden können nicht verlangt werden, weil dies die gesetzlichen Regeln zum Mindestlohn unterlaufen würde. In diesem Fall droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.

Mehr im Mindestlohn-Check No. 11: Gibt es den Mindestlohn auch für Mini-Jobber?

Keine Tricks mit Ehrenämtern

Wenn es sich um normale Beschäftigung handelt, können Teile der Arbeit nicht einfach als „ehrenamtlich“ deklariert werden. Ehrenamtlich Arbeit ist an enge Voraussetzungen gebunden.

Mehr im Mindestlohn-Check No. 10: Gibt es den Mindestlohn auch für ein Ehrenamt?

Keine Tricks mit Praktika

Für Praktikanten gelten unterschiedliche Regelungen. Allerdings muss hier immer bewertet werden, ob es sich wirklich um ein Praktikum handelt. Dies kann wohl nur für neue Kräfte gelten, die noch nie in diesem Bereich tätig waren, aber nicht für erfahrene Arbeitskräfte. Die Praxis von Arbeitgebern, Arbeitnehmer unbezahlte Überstunden erarbeiten zu lassen, um dadurch einen geringeren Stundenlohn zu zahlen, ist leider bekannt. Dagegen muss man sich wehren.

Mehr im Mindestlohn-Check No. 3: Bekommen Jugendliche und Azubis den Mindestlohn?


Alle Infos im Detail in unseren "Häufig gestellten Fragen"


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