Deutscher Gewerkschaftsbund

04.06.2012
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation

Haushaltshilfen: DGB fordert mehr Rechte

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der Bundesregierung, die Rechte von Angestellten in Privathaushalten zu stärken und deshalb ein entsprechendes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren. Das erkennt erstmals Hausarbeit als reguläre Lohnarbeit an und fordert etwa den Zugang der Angestellten zu den sozialen Sicherungssystemen. Mit der Ratifizierung ein Jahr nach der Verabschiedung des Übereinkommens würde die Bundesregierung ein Zeichen setzen, sagt DGB-Chef Michael Sommer.

Putzfrau mit Wischmop

Allein in Deutschland sind in rund vier Millionen Haushalten Angestellte beschäftigt. Doch über 80 Prozent der Arbeitgeber zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben. DGB/Simone M. Neumann

In Deutschland sind in vier Millionen Haushalten Angestellte beschäftigt. Doch über 80 Prozent der Arbeitgeber zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben. "Einem so fortschrittlichen Land wie Deutschland ist es unwürdig, dass insbesondere Frauen als Hausangestellte mit Niedriglöhnen und ohne jede Sicherung im Alter abgespeist werden", betont DGB-Vorsitzender Michael Sommer. Weltweit arbeiten schätzungsweise rund 100 Millionen Menschen in dem Bereich, rund 90 Prozent von ihnen irregulär. Das heißt sie arbeiten ohne Arbeitsvertrag und Anmeldung bei den Behörden, aber auch ohne Sozialversicherung und Steuerabgaben. Traditionell gehören Hausangestellte zu einer Gruppe von ArbeitnehmerInnen, die in einem sehr engen persönlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Sie leiden unter Ausbeutung, Lohnbetrug, fristlosen Kündigungen und sind häufig sexuellen und psychischen Übergriffent.

Mit der Verabschiedung des Übereinkommens 189 durch die Internationale Arbeitsorganisation im Juni 2011 wurde der Status der Hausangestellten als ArbeitnehmerIn völkerrechtlich anerkannt, sie können somit Rechte aus den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen einfordern. Die Verabschiedung ist eine Erfolgsgeschichte der IAO, die es sich zum Auftrag gemacht hat, weltweit menschenwürdige Arbeit zu schaffen.

Länder sollen Abkommen ratifizieren

Gleichzeitig war die Verabschiedung auch Startpunkt der Ratifizierungskampagnen für die Gewerkschaften. Denn IAO-Übereinkommen werden erst dadurch wirksam, dass sie von den nationalen Parlamenten ratifiziert und in Recht umgesetzt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wird alles tun, damit das Übereinkommen so schnell wie möglich auch Gesetzeskraft in Deutschland bekommt.

Die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens wäre ein erster Schritt, den Hausarbeitssektor in Deutschland aus seinem Schattendasein zu lösen und aus informellen Arbeitsverhältnissen reguläre zu machen.


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04.06.2012
Gut­ach­ten: Haus­ar­beit als Er­werbs­ar­beit - Der Rechts­rah­men in Deutsch­land
Am 16.6.2011 verabschiedete die ILO das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte (C-189). Deutschland muss sich nun entscheiden, ob dieses Übereinkommen ratizifiziert werden soll. Das Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung prüft, ob das geltende deutsche Recht den Anforderungen der Konvention entspricht, oder ob für eine Ratifizierung Gesetzesänderungen erforderlich wären.
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In­ter­na­tio­na­le Ar­beits­nor­men: Ih­re Rol­le für das deut­sche und eu­ro­päi­sche Recht
ILO/J.Maillard
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat seit ihrer Gründung 1919 nicht an Aktualität verloren. Dieses Dossier informiert über Arbeit und Organisation der IAO, um sich dann den Internationalen Arbeitsstandards zu widmen. Welchen Geltungsbereich haben diese Standards und wie wirken sie auf das deutsche Recht. Eine Information zum Welttag für menschenwürdige Arbeit.
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