Vor 10 Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. "Es ist gut, dass es eine klare Gesetzgebung gibt, die Diskriminierung ahndet", sagt DGB-Vize Elke Hannack. Die damaligen Vorbehalte seien unbegründet gewesen – ähnlich den aktuellen Widerständen gegen ein Lohngerechtigkeitsgesetz.
DGB/Simone M. Neumann
„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat – trotz einiger Defizite - unser Land voran gebracht. Es ist gut, dass es eine klare Gesetzgebung gibt, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität ahndet. Statt auf die damals von den Arbeitgebern befürchtete Klagewelle blicken wir nach rund einem Jahrzehnt auf ein paar notwendige Urteile zurück, die verdeutlichen, was unter Diskriminierung in der Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Bereich tatsächlich zu verstehen ist.
Die damalige Argumentation der Gegner des AGG erinnert aktuell an die Abwehrhaltungen zum Lohngerechtigkeitsgesetz. Nicht das Ziel einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt und Gesellschaft hatten die Gegner des AGG vor Augen. Vielmehr schoben sie den angeblich hohen bürokratischen Aufwand und die Unsicherheit für Unternehmen hinsichtlich möglicher Klagen vor, um das Gesetz doch noch verhindern zu können.
Ähnlich ist es heute beim Vorhaben des Lohngerechtigkeitsgesetzes: Nicht das Recht auf Entgeltgleichheit von Männern und Frauen und der effektivste Weg, mögliche Lohndiskriminierungen zu beenden, stehen im Mittelpunkt der Debatte. Stattdessen dominieren wieder die Sorgen vor einem „bürokratischen Monster“ – und es hat ein Gefeilsche begonnen, ab welcher Unternehmensgröße das Gesetz überhaupt gelten soll. Wir brauchen aber ein Gesetz für möglichst alle Unternehmen.
Die Bedenken sind ohnehin unbegründet: Wer nicht diskriminiert, kommt nicht mit dem AGG in Konflikt. Wer das Thema Entgeltgleichheit ernst nimmt, wird mit einem Lohngerechtigkeitsgesetz keine Schwierigkeiten haben und könnte auch schon heute seinen Beschäftigten begründen, wie ihre Gehälter zustandekommen.
Das von Bundesministerin Schwesig vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit muss endlich auf den Weg gebracht werden. Dadurch würde auch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Zertifizierung und Bereitstellung der Prüfinstrumente eine neue Aufgabe zukommen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich etabliert und leistet gute Arbeit. Sie sollte durch die Betreuung weiterer Aufgaben gestärkt und ausgebaut werden.“
Link: T-Online - DGB fordert: Nach Antidiskriminierung jetzt Lohngleichheit