Millionenschwere Gehälter, riesige Abfindungen, exorbitante Pensionen – das Geld, das Manager in Deutschland erhalten, steht oft nicht mehr im Verhältnis zu dem, was normale ArbeitnehmerInnen verdienen. Die Politik diskutiert, die Zahlungen zu deckeln. Der DGB fordert schon länger, die Vergütungen verhältnismäßig zu gestalten.
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Die Managergehälter befinden sich im Höhenflug: Seit den 1980er Jahren sind die Gehälter der DAX-Vorstände um mehr als 600 Prozent gestiegen. Das zeigen Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich zudem das Verhältnis zwischen Manager- und Arbeitnehmergehältern – die sogenannte „Manager-to-Worker-Pay-Ratio“ – zunehmend entkoppelt. Damals verdienten die Topverdiener rund 14mal mehr als die Beschäftigten. Heute erhält ein Vorstandsmitglied im Schnitt das 57fache von einem Arbeitnehmer. Spitzenreiter ist VW mit einem über 140fachen „Manager-to-Worker-Pay“-Verhältnis.
DGB einblick
Studien zeigen, dass hohe Manager-Zahlungen und Boni als besonders ungerecht empfunden werden, wenn sie mit Kürzungen im Unternehmen einhergehen: Wenn ein Konzern über 30000 Stellen abbauen muss, aber ein Verantwortlicher eine Pension von umgerechnet 3100 Euro am Tag erhält. „Das steht in keinem Verhältnis und ist den Menschen nicht vermittelbar“, kritisiert der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Der DGB fordert eine gesetzliche Regelung. „Unternehmen sollten eine feste Relation von Managervergütungen und dem durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten festschreiben und veröffentlichen müssen“, so Hoffmann.
Bisher werden die Vorstandsgehälter von mehreren Gesetzen eingehegt: Bereits im Aktiengesetz von 1965 steht, dass die Vergütungen „in einem angemessenen Verhältnis“ zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie dem Zustand des Unternehmens stehen sollen.
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Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex – eine freiwillige Selbstkontrolle der Wirtschaft – empfiehlt seinen Mitgliedern, die „Manager-to-Worker-Pay-Ratio“ zu berücksichtigen und die Vergütung offen zu legen. Die EU will mit der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie, die im März erlassen werden soll, verpflichtend festschreiben, dass auf der Hauptversammlung über das Vergütungssystem abgestimmt werden muss. Doch bisher nicken Aktionäre oft die Vorschläge des Vorstands ab, und ArbeitnehmervertreterInnen können im Aufsichtsrat einfach überstimmt werden.
Es sind also weitere gesetzliche Regelungen notwendig. Dazu gehört aus Sicht des DGB auch, die Steuervergünstigungen für variable Bezüge und Boni zu begrenzen. Bisher können sie von den Unternehmen als Betriebsausgaben – vor Gewinn – von der Steuer abgesetzt werden. Wäre diese Möglichkeit begrenzt, würden hohe Boni den Gewinn für die Eigentümer schmälern. „Das wäre ein wirksamer Anreiz gegen sehr hohe Vorstandsvergütungen“, so Hoffmann.
"Eine ausufernde Maßlosigkeit" - zum Gastbeitrag von Reiner Hoffmann im Manager-Magazin
Zum DGB-Klartext - "Managergehälter: Wo bleibt der Anstand?"