Planbare und verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft zu schaffen, ist ein im Koalitionsvertrag verabredetes Ziel der Bundesregierung. Nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll nun mit einem neuen Bund-Länder-Programm der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert werden. Dem DGB reicht das nicht.
DGB/Simone M. Neumann
Für das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wollen Bund und Länder ab 2017 über einen Zeitraum von 15 Jahren bis zu eine Milliarde Euro bereitstellen. Mit mindestens 85 Prozent der Fördersumme sollen sogenannte "Tenure-Track-Professuren" eingerichtet werden. Hochschulen, die am Programm teilnehmen wollen, müssen ein Personalentwicklungskonzept nachweisen.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack kritisiert die geplante Zahl an geförderten Stellen als zu niedrig: „Die bundesweit 1.000 zusätzlichen Tenure-Track-Professuren bis 2032 sind ein erfreuliches Signal, reichen aber bei weitem nicht. Die Aussicht auf Verbleib im Wissenschaftssystem wird sich damit leider nur für einen sehr kleinen Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessern."
Zum wissenschaftlichen Nachwuchs zählen die fast 160.000 befristet Beschäftigten an den Hochschulen. Dazu kommen noch Promovierende und Habilitierende, die an keiner Hochschule beschäftigt sind. "Dass die Hochschulen zur Beantragung ein Personalentwicklungskonzept nachweisen müssen, ist gut. Für einen wirklich großen Schritt zu mehr Planbarkeit und Transparenz wissenschaftlicher Karrierewege wäre aber notwendig gewesen, damit auch Daueraufgaben zu identifizieren und entsprechende Dauerstellen einzurichten“, sagte Hannack.
Das "Tenure-Track"-Verfahren ist vor allem in den USA üblich. Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler erhalten zunächst eine befristete Professur. Wenn sie sich in Forschung und Lehre bewähren, erhalten sie automatisch eine Stelle auf Lebenszeit.