Deutscher Gewerkschaftsbund

14.09.2015

Stellungnahme zum Normenscreening der Bundesregierung

Stellungnahme des DGB zum Normenscreening der Bundesregierung (PDF, 245 kB)

Oftmals scheitert die Einführung elektronischer BürgerInnendienste daran, dass in Gesetzen vorgesehen ist, das Anträge und Entscheidungen „schriftlich“ ergehen müssen. Die Bunderegierung hat daher den gesetzlichen Auftrag, dem Bundestag zu berichten, ob die verschiedenen Schriftformerfordernisse im Bundesverwaltungsrecht entbehrlich sind und – falls ja – ob neben der schriftlichen eine formlose oder eine qualifizierte elektronische Kommunikation stattfinden soll. Der DGB hat ausführlich Stellung genommen und warnt davor, auch für rechtliche Erklärungen unter Privaten (z.B. den Ausbildungsvertrag) die Schriftform zu streichen.


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Digitalisierung im öffentlichen Dienst

Zum Dossier