Deutscher Gewerkschaftsbund

12.12.2017

"Befristete Jobs sind ein Massenphänomen"

2,8 Millionen Menschen in Deutschland haben nur einen befristeten Arbeitsvertrag - das sind über eine Million mehr als noch vor 20 Jahren. Ein Trend, der für die Beschäftigten nur Nachteile bringt: "Sie sind im permanenten Wartestand und mucken nicht auf aus Angst, einen möglichen Anschlussvertrag zu gefährden", kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.

Kalenderblätter

DGB/olegdudko/123rf.com

Starker Anstieg von Befristungen

Immer mehr Menschen in Deutschland sind befristet beschäftigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Zahl in den letzten 20 Jahren um rund eine Million gestiegen.

2016 hatten rund 2,8 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag, das sind etwa 8,5 Prozent aller Beschäftigten. 1996 lag die Quote noch bei 4,6 Prozent. Besonders oft betroffen sind junge Beschäftigte im Alter von 25 bis 34 Jahren. Hier hat sich der Anteil in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt (von 9,6 Prozent auf 18,1 Prozent).

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB/Simone M. Neumann

Je länger, desto größer die Nachteile

"Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen erneut den Trend: Befristete Jobs sind nicht die Ausnahme, sondern ein Massenphänomen, das viele Arbeitgeber als ausgedehnte Probezeit nutzen", kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Den Arbeitnehmern bringen Befristungen dagegen viele Nachteile: Sie sind im permanenten Wartestand und schieben Wichtiges auf - vom Spargroschen bis zur Familiengründung. Und sie mucken nicht auf, aus Angst einen möglichen Anschlussvertrag zu gefährden. Bei den Einstiegsgehältern liegen befristet und unbefristet Beschäftigte gar nicht so weit auseinander. Aber je länger befristet gearbeitet wird, desto größer werden die Unterschiede: Wer einen Zeitvertrag hat, profitiert seltener von Lohnerhöhungen, Aufstiegs- und Weiterbildungsangeboten."

Weg mit den sachgrundlosen Befristungen

"Als Konsequenz sollte der Gesetzgeber die so genannte sachgrundlose Befristung wieder abschaffen", so Buntenbach weiter. "Zur Erinnerung: Die gesetzliche Grundlage für befristete Jobs ohne Grund gibt es erst seit 1985. Bis dahin brauchte es triftige Gründe, zum Beispiel eine Krankheitsvertretung."


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