Deutscher Gewerkschaftsbund

09.06.2011
Info Recht Juni 2011

7. Senat des BAG in neuer Rolle als Gesetzgeber?

Info Recht: 7. Senat des BAG als Gesetzgeber? (PDF, 78 kB)

Am 6. April 2011 hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass in Zukunft ein Arbeitsvertrag auch dann ohne Sachgrund befristet abgeschlossen werden kann, wenn bereits vorher ein Vertrag mit dem gleichen Arbeitgeber bestanden hat. Mit ihrem Urteil missachten die Richter des 7. Senats den klaren Willen des Gesetzgebers, für jeden Fall der Vorbeschäftigung eine sachgrundlose Befristung auszuschließen.


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