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Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit einer Besoldungsregelung aus dem Jahr 2011 sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:
"Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur A10-Besoldung in Sachsen. Wir kritisieren seit Langem die unverhältnismäßigen Besoldungsunterschiede in und zwischen Bund und Ländern. In den letzten Jahren sind fast alle Länder und der Bund von der inhalts- und wirkungsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse auf ihre Beamtinnen und Beamten abgewichen. Im Ergebnis gibt es heute Besoldungslücken von bis zu 18 Prozent. Das darf nicht länger hingenommen werden. Wir brauchen eine neue Praxis der Besoldungsverhandlungen mit den Landesregierungen und dem DGB als Spitzenorganisation. Es kann nicht so weitergehen, dass Gerichte den Besoldungsgebern regelmäßig die Verfassungswidrigkeit ihrer Besoldungspolitik bestätigen müssen."